Steuerfreiheit des Corona-Bonus ausgeweitet
Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat die geplanten Vorschriften zur steuerfreien Auszahlung eines Pflege-Bonus erheblich verbessert. In der vom Vorsitzenden Alois Rainer (CSU) geleiteten Sitzung des Ausschusses fügten die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP in den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (20/1111) insgesamt vier Änderungsanträge ein. Für den Gesetzentwurf in geänderter Fassung stimmten die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie die CDU/CSU. AfD-Fraktion und die Fraktion Die Linke enthielten sich. Ein Entschließungsantrag der CDU/CSU-Fraktion, in dem unter anderem eine „Turbo-Abschreibung“ für Unternehmen gefordert wurde, wurde abgelehnt.
Die Steuerfreiheit von Sonderleistungen der Arbeitgeber, die bisher bis zu einem Betrag von 3.000 Euro gelten sollte, wurde per Änderungsantrag auf 4.500 Euro angehoben. Die Voraussetzung, dass die Steuerfreiheit nur gewährt wird, wenn die Zahlung des Bonus aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Regelungen erfolgt, wurde gestrichen. Damit sind auch freiwillige Leistungen des Arbeitgebers begünstigt. Auch der begünstigte Personenkreis wurde erweitert. Jetzt gibt es die Möglichkeit der Steuerfreiheit auch für Beschäftigte in Einrichtungen für ambulantes Operieren, bestimmte Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Rettungsdienste.
Zur Bewältigung der Folgen der Corona-Krise werden außerdem die Regelungen zur Homeoffice-Pauschale bis Ende Dezember 2022 verlängert. Verbesserungen gibt es auch bei den Möglichkeiten zur Inanspruchnahme der degressiven Abschreibung, der Verlustverrechnung sowie bei den Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen. Der Entwurf sieht zudem eine Verlängerung der bis zum 31. Dezember 2021 befristeten Steuerbefreiung der Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld und zum Saison-Kurzarbeitergeld um weitere sechs Monate vor.
In der Aussprache des Ausschusses würdigte die SPD-Fraktion den Entwurf, der Verbesserungen für die durch die Pandemie besonders belasteten Arbeitnehmer sowie zur Stützung und Stabilisierung von Unternehmen in einem sehr angespannten wirtschaftlichen Umfeld bringe. Mit den Regelungen zur steuer- und abgabenfreien Corona-Sonderzahlung werde die Mehrarbeit und Belastung von Mitarbeitern im Gesundheitswesen gewürdigt. Die Zahl der adressierten Einrichtungen sei erweitert worden.
Die CDU/CSU-Fraktion erklärte, sie stimme dem Gesetzentwurf zu, auch wenn man noch mehr für Arbeitnehmer und Unternehmen hätte erreichen können. Aber die Richtung stimme. Die Fristenausweitung für die Abgabe von Steuererklärungen sei ein wichtiges Signal an die steuerberatenden Berufe. Notwendig seien noch Maßnahmen für Unternehmen, die Verluste aufgrund von Sanktionen gegen Russland oder kriegsbedingter Zerstörungen in der Ukraine erlitten hätten.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zeigte sich über die Zustimmung der CDU/CSU erfreut. Man habe wirklich gute Punkte in dem Gesetz und gezielt Maßnahmen entwickelt, die der ganzen Wirtschaft helfen würden. Gezielte Hilfen gebe es auch für kleine und mittlere Unternehmen.
Die FDP-Fraktion wies darauf hin, in dem Gesetz werde eine Reihe von wirtschaftlich und sozial wichtigen Maßnahmen gebündelt. Es sei sehr wichtig, dass die degressive Abschreibung verlängert worden sei, was gerade kleine und mittlere Unternehmen gut gebrauchen könnten. Es werde daran gearbeitet, die im Koalitionsvertrag vereinbarte „Super-Abschreibung“ auf den Weg zu bringen.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen seien in hohem Maße rational und vernünftig, hieß es von der AfD-Fraktion. Allerdings seien Maßnahmen im Unternehmensbereich wie beim Verlustrücktrag noch verbesserungsfähig.
Für die Linksfraktion besteht bei den Maßnahmen noch Luft nach oben. Man begrüße allerdings den Änderungsantrag der Koalition zum Pflege-Bonus. Hier würden Ungerechtigkeiten, die auch in der Anhörung deutlich geworden seien, beseitigt. Allerdings seien immer noch einige Einrichtungen im Gesundheitsbereich nicht berücksichtigt worden. .
Abgelehnt wurde von den Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP ein Antrag der Unionsfraktion (20/1339) mit dem Titel „Mut zu wesentlichen steuerlichen Hilfsmaßnahmen“. Für den Antrag stimmten die CDU/CSU-Fraktion und die AfD-Fraktion, die Fraktion Die Linke enthielt sich. In dem Antrag fordert die Unionsfraktion, nicht nur den Grundfreibetrag bei der Steuer zu erhöhen, sondern den gesamten Einkommensteuertarif an die unerwartet hohe Inflation anzupassen und damit insgesamt die kalte Progression anzugleichen. Außerdem werden steuerliche Verbesserungen für Unternehmen verlangt.