Sportfachverbände legen Anti-Doping-Berichte vor
Berlin: (hib/MIS) Alle geprüften Sportfachverbände in Deutschland verfügen für das Haushaltsjahr 2022 über eine Unbedenklichkeitsbescheinigung „Antidoping“. Das ist das Ergebnis des zusammenfassenden Berichts „Anti-Doping-Berichte der nationalen Sportfachverbände 2020/2021“, vorgelegt vom Bundesverwaltungsamt gemeinsam mit der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA), der am Mittwoch, 18. Mai 2022 im Sportausschuss besprochen wurde.
Danach erfüllten 41 Sportfachverbände die Fördervoraussetzungen „Antidoping“ vollumfänglich. Die Förderung dieser Sportfachverbände war, so heißt es in dem Bericht, - vorbehaltlich nachträglicher gegenläufiger Erkenntnisse - im Hinblick auf die Antidoping-Regelungen der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2022 unbedenklich. Die Sportfachverbände, bei denen aufgrund des Berichts der NADA, aufgrund der Prüfung des BVA oder im Rahmen der vertieften Prüfung kleinere Beanstandungen festgestellt wurden, erhielten die Unbedenklichkeitsbescheinigung mit Vorbehalt, mit der Maßgabe, die Beanstandungen bis zum 31.12.2021 zu beseitigen. Da die Beanstandungen bei allen vollumfänglich ausgeräumt wurden, sind die Vorbehalte entfallen und die Fördervoraussetzungen auch hier vollumfänglich erfüllt.