18.05.2022 Ernährung und Landwirtschaft — Antwort — hib 249/2022

Gesamtversorgung mit Gas bis Anfang Herbst sichergestellt

Berlin: (hib/NKI) Die Gesamtversorgung mit Gas ist aktuell bis Ende des Sommers beziehungsweise Anfang des Herbstes 2022 bei einem kurzfristigen und längeren Ausfall aller russischen Gasimporte physisch sichergestellt. Das geht aus einer Antwort (20/1804) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/1404) der CDU/CSU-Fraktion hervor.

Vor dem Hintergrund des russischen Überfalls auf die Ukraine und der damit möglichen Unsicherheiten von Energielieferungen aus Russland nach Deutschland hatten sich die Unions-Abgeordneten unter anderem erkundigt, welche Auswirkungen ein Lieferstopp der Erdgaslieferungen aus Russland für die deutsche Land- und Ernährungswirtschaft hätte.

Die Landwirtschaft zähle zwar zu einem geschützten Bereich, was jedoch nur bis zu einem Verbrauch von 10.000 kWh/Jahr gelte. Damit seien energieintensivere Betriebe in der Landwirtschaft, aber auch in der Lebensmittelproduktion oder in anderen für die Lebensmittelproduktion notwendigen Industriezweigen, nicht mehr geschützt, weil der Verbrauch deutlich höher sei, schrieben die Abgeordneten.

Im Falle einer schweren Gasmangellage würde die Bundesregierung den nationalen Notfall feststellen, heißt es in der Antwort. In einer solchen Lage würde die Bundesnetzagentur zum Bundeslastverteiler und könnte nicht-geschützte Kunden in Deutschland mittels Verfügungen (Verwaltungsakten) auffordern, ihren Gasverbrauch einzustellen.

Die Entscheidungen des Bundeslastverteilers beruhten auf dem Verhältnismäßigkeitsprinzip, mit dem Ziel, die Belastung jedes einzelnen Unternehmens in einer Krisensituation möglichst gering zu halten. Es handele sich dabei stets um Einzelfallentscheidungen unter Heranziehung von Abwägungsgründen, basierend auf der aktuellen Versorgungssituation, schreibt die Bundesregierung. Relevante Kriterien für eine Entscheidung des Bundeslastverteilers könnten zum Beispiel die soziale Relevanz des produzierten Gutes, die verursachten Folgekosten einer Reduzierung oder Abschaltung oder weitere volkswirtschaftliche Kosten sein. Vorgefertigte Priorisierungslisten zu Abschaltungen existierten nicht.

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