Wahrung der universellen Menschenrechte in Hongkong
Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss betrachtet die Situation in Hongkong nach Einführung des Sicherheitsgesetzes mit Sorge und hält die Diskussion über weitergehende zielgerichtete Maßnahmen im Kampf gegen die zu beobachtende Erosion von Meinungs-, Versammlungs- und Wissenschaftsfreiheit in Hongkong für „sachgerecht und notwendig“. In der Sitzung am Mittwochmorgen verabschiedete die Ausschuss daher einstimmig die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine dahingehende Petition dem Auswärtigen Amt mit dem zweithöchsten Votum „zur Erwägung“ zu überweisen sowie sie den Fraktionen des Bundestages und dem Europäischen Parlament zuzuleiten.
Mit der Petition werden, vor dem Hintergrund der Einführung des Sicherheitsgesetzes für Hongkong, Sanktionen sowie weitere Gegenmaßnahmen gegen die Volksrepublik China gefordert. Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass seit Ende Juni 2020 in Hongkong das sogenannte Sicherheitsgesetz gelte, welches die Kommunistische Partei Chinas ohne Beteiligung des Hongkonger Parlamentes verabschiedet habe. Ähnliche Gesetze würden in Festlandchina zur Verfolgung von religiösen Minderheiten, Menschenrechtsaktivisten, Journalisten sowie Regimekritikern genutzt, schreibt die Petentin in ihrer öffentlichen Petition (ID 113264). Auch für in Hongkong ansässige deutsche Unternehmen und Einzelpersonen steige so die Gefahr, Opfer politischer Verfolgung zu werden.
Deutschland müsse daher verschiedene Maßnahmen ergreifen, wird verlangt. Dazu zählten beispielsweise die Verhängung von Einreisesperren und Vermögenseinfrierungen, die Kündigung des Rechtshilfeabkommens zwischen Deutschland und Hongkong, die Einbestellung des chinesischen Botschafters in Deutschland sowie die Verschärfung der Ausfuhrkontrollen für Dual-Use-Güter.
In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung betont der Petitionsausschuss, dass die Verbesserung der menschenrechtlichen Lage in der Volksrepublik China, inklusive Hongkong, ein zentrales Anliegen sei, für dessen Umsetzung sich die Bundesregierung regelmäßig in bilateralen Gesprächen auf jeder Ebene sowie in multilateralen Foren einsetze. Die möglichen tiefgreifenden Auswirkungen des Nationalen Sicherheitsgesetzes auf den Autonomiestatus Hongkongs würden mit äußerster Besorgnis beobachtet. Die Bundesregierung habe sich in diesem Zusammenhang bereits wiederholt öffentlich kritisch positioniert und in diesem Zuge unmissverständlich ihre gravierenden Bedenken, aber auch ihre Erwartungen gegenüber der Volksrepublik China kundgetan.
Die EU habe am 28. Juli 2020 - auf eine deutsch-französische Initiative hin - bereits Maßnahmen in Bezug auf Hongkong ergriffen, die der veränderten Lage im Nachgang zu der Verabschiedung des Sicherheitsgesetzes Rechnung tragen, heißt es weiter. So sei der Export sensibler Güter, wie beispielsweise Überwachungstechnologien, nach Hongkong grundlegend beschränkt worden. Ferner zielten die beschlossenen Maßnahmen auf eine Unterstützung der Hongkonger Zivilbevölkerung ab.
„Der Petitionsausschuss befürwortet im Grundsatz den dialogbasierten, aber stringenten Ansatz der Bundesregierung im Hinblick auf die Entwicklungen in Hongkong und begrüßt die auch im Rahmen der EU bereits ergriffenen Maßnahmen“, heißt es in der Vorlage. Nicht zuletzt im Hinblick auf die zunehmend zu beobachtende Erosion von Meinungs-, Versammlungs- und Wissenschaftsfreiheit in Hongkong sowie die zahlreichen willkürlichen Verhaftungen Oppositioneller und Demokratieaktivisten, erachte der Ausschuss die auch mit der Petition angestoßene Diskussion über weitergehende zielgerichtete Maßnahmen, „unter Ausschöpfung des politisch-diplomatisch sowie rechtlich zur Verfügung stehenden Instrumentariums“, als sachgerecht und notwendig. Demokratie, Rechtsstaatlichkeit sowie die Wahrung der universellen Menschenrechte müssten als Fundament Hongkongs zwingend erhalten bleiben, verlangen die Abgeordneten.
Die Petition: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2020/_07/_02/Petition_113264.nc.html