Bußgelder wegen Verstößen gegen Nachtflugbeschränkungen
Berlin: (hib/AW) Bei Verstößen gegen die Nachtflugbeschränkungen sollen Bußgelder zukünftig nicht nur gegen den Piloten, sondern auch gegen die Fluggesellschaft, die das Flugzeug als Halter oder aufgrund eines Leasing-Vertrages betreibt, verhängt werden können. Dies sieht ein Gesetzentwurf des Bundesrates (20/1532) zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes vor. Der Bundesrat verweist in seiner Begründung darauf, dass es in zunehmenden Maße in den Abend- und Nachtstunden zu verspäteten Starts und Landungen komme. Diese Verspätungen seien unter anderem auf Wetterbedingungen, Kapazitätsengpässe im Luftraum, der Flugsicherung und der Bodenabfertigung zurückzuführen. Auch wenn die Piloten die endgültige Entscheidungsbefugnis über die Luftfahrzeuge hätten, so seien Fluggesellschaften verantwortlich für die Flugplanung und nicht einkalkulierte Zeitpuffer. Da die Piloten ihre Entscheidung über Start und Landung im Spannungsfeld zwischen arbeitsvertraglicher Loyalität und Einhaltung der Flugbetriebsbeschränkungen treffen müssten, sei es „nicht angemessen, nur gegen diese ein Bußgeld verhängen zu können“, heißt es in der Gesetzesvorlage.