AfD strebt flexiblen Zinssatz bei Steuerforderungen an
Berlin: (hib/HLE) Der Zinssatz bei Steuernachzahlungen und Steuererstattungen soll flexibilisiert werden. Dies strebt die AfD-Fraktion mit einem von ihr eingebrachten Gesetzentwurf (20/1744) an. Danach soll sich der Zinssatz am Basiszinssatz gemäß Paragraf 247 Bürgerliches Gesetzbuch orientieren. Darauf soll ein Aufschlag von zwei Prozentpunkten erhoben werden. Nach Angaben der Fraktion beträgt der Basiszinssatz seit dem 1. Juli 2016 nur noch -0,88 Prozent. Die Fraktion weist darauf hin, dass frühere Zinssatz von sechs Prozent pro Jahr bei Steuernachzahlungen und Steuererstattungen nicht realitätsnah gewesen und deshalb auch vom Bundesverfassungsgericht verworfen worden sei. Jetzt sehe ein Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Finanzen erneut einen starren Zinssatz von 1,8 Prozent pro Jahr vor. Eine flexibilisierte Lösung ermögliche jedoch ein langfristig korrektes Abbilden der jeweils aktuellen Marktlage, wirbt die AfD-Fraktion für ihr Modell.