Aktionstage gegen Hasskriminalität
Berlin: (hib/STO) „Aktionstage gegen Hasskriminalität“ sind Thema der Antwort der Bundesregierung (20/1665) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/1460). Darin schrieb die Fraktion, dass sich das Bundeskriminalamt (BKA) am 7. April dieses Jahres an einem durch französische Behörden initiierten Aktionstag gegen Hasskriminalität beteiligt habe. In Deutschland hätten die Strafverfolgungsbehörden in acht Bundesländern mehr als 50 Maßnahmen vorgenommen, darunter Wohnungsdurchsuchungen, Vernehmungen und Gefährderansprachen. Vergleichbare Aktionstage seien zuletzt am 1. Dezember 2021 sowie am 22. März 2022 durchgeführt worden.
Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ausführt, liegen ihr Erkenntnisse zu einer niedrigen einstelligen Zahl von Personen vor, die der rechtsextremistischen Szene in Deutschland zugerechnet werden und von Maßnahmen im Zusammenhang mit den Aktionstagen gegen Hasskriminalität betroffen waren. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof habe kein Ermittlungsverfahren gegen Personen eingeleitet, die von Maßnahmen im Zusammenhang mit den Aktionstagen betroffen waren, heißt es in der Antwort weiter.