04.05.2022
Inneres und Heimat — Gesetzentwurf — hib 209/2022
EU-Verordnung zu terroristischen Online-Inhalten
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/1632) zur Durchführung der Verordnung (EU) 2021/784 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte und zur Änderung weiterer Gesetze vorgelegt.
Die Verordnung gilt ab dem 7. Juni 2022. Als unmittelbar geltendes Unionsrecht muss sie nicht in nationales Recht umgesetzt werden. Um die Verpflichtungen aus der Verordnung zu erfüllen, sind jedoch einige Durchführungsbestimmungen nötig. Dabei geht es vor allem um Regelungen zu Zuständigkeiten und Befugnissen der beteiligten deutschen Behörden sowie zur nationalen Ausgestaltung der Ordnungswidrigkeitsbestimmungen.