10 Millionen Euro für Kleinsatelliten-Förderung beschlossen
Berlin: (hib/SCR) Der Haushaltsausschuss hat am Mittwochabend die Beratungen zum Haushalt 2022 mit dem Einzelplan des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (Einzelplan 09, 20/1000) fortgesetzt. Den um Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen ergänzten Einzelplan nahm der Ausschuss mit Koalitionsmehrheit gegen die Stimmen der Opposition an. Weitere Änderungen können gegebenenfalls noch in der Bereinigungssitzung am 19. Mai vorgenommen werden, dann werden auch die Personaltitel aufgerufen.
Die Koalition setzte im Ausschuss unter anderem einen Änderungsantrag zur „Förderung von Kleinstsatelliten sowie dem Aufbau einer automatisierten Produktion von Satelliten in Deutschland“ durch. Bei dem entsprechenden Titel „Nationales Programm für Weltraum und Innovation - Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“ sind zusätzliche zehn Millionen Euro vorgesehen. Zudem fordert der Ausschuss die Bundesregierung mit einem Maßgabebeschluss auf, „eine Strategie auszuarbeiten, wie die in Deutschland entwickelten Kleinstsatelliten zu einem marktreifen Produkt gefördert werden könnten, um den Aufbau einer automatisierten Produktion für Satelliten in Deutschland voranzubringen“. Darin verweisen die Koalitionsfraktionen zudem darauf, dass der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine deutlich gemacht habe, „wie essenziell die Satellitenkommunikation ist, um eine zuverlässige und unabhängige Versorgung mit Bildern und Datenübertragung zu gewährleisten“.
Im Bereich des Klimaschutzes haben die Koalitionsfraktionen den Ansatz für „Investitionen zum Schutz des Klimas und der Biodiversität im Ausland“ um 15 Millionen Euro auf rund 611 Millionen Euro erhöht. Die Erhöhung diene dazu, den Weg in Richtung des Ziels, jährlich mindestens sechs Milliarden Euro für den Internationalen Klimaschutz bereitzustellen, zu verstetigen, auch wenn das Ziel noch nicht erreicht sei.
Die Koalitionsfraktionen setzten zudem eine Aufstockung der Mittel für das „Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand“ (ZIM) und das „Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen“ (IGP) um. Der Ansatz soll mit 620,5 Millionen Euro um 20,5 Millionen Euro höher ausfallen als im Regierungsentwurf, auch die Verpflichtungsermächtigungen wurden erhöht. Damit soll laut Antrag beim ZIM eine erneute Antragsaussetzung vermieden werden und beim IGP die Fortführung nach der Pilotphase ermöglicht werden.
Mit zusätzlichen 2,5 Millionen Euro sollen laut Koalitionsantrag die finanziellen Rahmenbedingungen der Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) nach Abschluss der Pilotphase verbessert werden. Der Agentur sollen damit in diesem Jahr zwölf Millionen Euro zur Verfügung stehen. Für das Haushaltsjahr 2023 hob der Ausschuss die Verpflichtungsermächtigung um 2,8 Millionen Euro auf 16,6 Millionen Euro an. Der Ansatz für das Programm „INVEST - Zuschuss für Wagniskapital“ soll in diesem Jahr nach Willen der Koalitionsfraktionen um rund 9 Millionen Euro auf rund 53,1 Millionen Euro steigen, um der Nachfrage gerecht werden zu können, wie es im Antrag heißt. Zudem soll der Ansatz zur Stärkung der Gründerkultur mit rund 7,6 Millionen Euro um 2,9 Millionen Euro höher ausfallen als im Regierungsentwurf.
Um die Tourismusbranche nach der Corona-Pandemie zu unterstützen, wollen die Koalitionsfraktionen weitere 1,375 Millionen Euro für die „Förderung der Leistungssteigerung im Tourismusgewerbe“ zur Verfügung stellen. Zudem sollen nach Willen der Koalitionsfraktionen die Zuwendungen an die Deutsche Zentrale für Tourismus in diesem Jahr mit rund 39,1 Millionen Euro um 4,6 Millionen Euro höher ausfallen als im Regierungsentwurf vorgesehen.
Die Umschichtungen in dem Einzelplan werden durch Kürzungen im Titel „IPCEI Cloud und Datenverarbeitung“ gegenfinanziert. Für den Titel sollen in diesem Jahr 20 Millionen Euro statt 120 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Die Koalitionsfraktionen führen dazu aus, dass „die Bewilligung von Projekten aufgrund der ausstehenden beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission voraussichtlich erst Ende 2022 erfolgen kann“ und daher eine bedarfsgerechte Umschichtung erfolge. Die höheren Ansätze für Verpflichtungsermächtigungen werden durch Kürzungen der Verpflichtungsermächtigungen im Titel „Produktion und Entwicklung von Hilfsstoffen für mRNA-Therapeutika“ ermöglicht. Der Bedarf sei aufgrund „der Entwicklungs- und Produktionsfortschritte für mRNA-Therapeutika im Zuge der Corona-Pandemie“ gesunken, heißt es in dem Antrag.
Änderungsanträge der Oppositionsfraktionen fanden keine Mehrheit. Die Unionsfraktion hatte unter anderem gefordert, den Ansatz für das „Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand“ um 100 Millionen Euro zu erhöhen und ebenfalls auf die hohe Zahl an Anträgen verwiesen. Zudem forderte die Fraktion zusätzliche 200 Millionen Euro für den LNG-Standort Deutschland. Zur Gegenfinanzierung schlug die Fraktion unter anderem die Kürzung der Mittel für „Investitionen zum Schutz des Klimas und der Biodiversität im Ausland“ um 200 Millionen Euro vor. Dies sei eine originäre Aufgabe des Bundesumweltministeriums und solle dort veranschlagt werden, führte die Fraktion zur Begründung an.
Die Fraktion Die Linke hatte ebenfalls vorgeschlagen, die Mittel für das ZIM an den Bedarf anzupassen und eine Erhöhung von 200 Millionen Euro gefordert. Eine Kürzung um 100 Millionen Euro forderte die Fraktion beim Titel „Erschließung von Auslandsmärkten“ und begründete dies mit dem „sehr hohen Handelsbilanzüberschuss“ Deutschlands.
Im Regierungsentwurf (ohne Ergänzungshaushalt) sind in dem Einzelplan Ausgaben in Höhe von rund elf Milliarden Euro vorgesehen. Das Soll für 2020 lag bei rund 10,3 Milliarden Euro.
Die Haushaltsberatungen im Ausschuss sollen nach aktueller Planung mit der sogenannten Bereinigungssitzung am 19. Mai enden. Die abschließende Beratung des Haushaltsgesetzes soll in der Woche 30. Mai bis 3. Juni stattfinden.