22.04.2022 Wirtschaft — Antwort — hib 184/2022

Regierung gibt Auskunft zu Briefkästen in Brandenburg

Berlin: (hib/EMU) Die Entwicklung von Briefkastenstandorten und Postfilialen wird bis auf Kreisebene, jedoch nicht fortlaufend bis auf die kommunale Ebene überwacht. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (20/1436) auf eine Kleine Anfrage (20/1264) der Fraktion Die Linke.

Die Abgeordneten hatten sich erkundigt, wie sich die Zahl der Briefkästen der Deutschen Post AG in Brandenburg seit 2015 entwickelt hat. Die Bundesregierung teilt mit, dass die Einhaltung der „in der Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) festgelegten Qualitätsmerkmale des postalischen Universaldienstes“ durch die Bundesnetzagentur überwacht werde. Diese reagiere auf Hinweise auf Mängel, beispielsweise durch Bürgerbeschwerden, und fordere die Deutsche Post AG gegebenenfalls auf, diese zu beseitigen.

Es sei der Bundesregierung bekannt, dass die in der Kleinen Anfrage genannte Postbank (als eine Marke der Unternehmensgruppe Deutsche Bank) ihr Filialnetz umstrukturiere und damit Filialschließungen verbunden seien, heißt es in der Antwort. Die Bundesnetzagentur habe die Entwicklung im Blick; der postalische Gewährleistungsauftrag beziehe sich jedoch nicht auf die Versorgung mit Finanzdienstleistungen.

Auf die Frage der Fraktion Die Linke, in welchen brandenburgischen Gemeinden es nicht gewährleistet sei, dass Kundinnen und Kunden zum nächstgelegenen Briefkasten nicht mehr als einen Kilometer im Sinne von Paragraf 2 PUDLV zurücklegen müssen, antwortet die Bundesregierung, dass der Bundesnetzagentur derzeit keine solchen Fälle bekannt seien.

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