20.04.2022 Recht — Kleine Anfrage — hib 179/2022

Ersatzfreiheitsstrafen wegen Fahrens ohne Fahrschein

Berlin: (hib/SCR) Die Fraktion Die Linke thematisiert in einer Kleinen Anfrage (20/1391) „Ersatzfreiheitsstrafen wegen Fahrens ohne Fahrschein“. Von der Bundesregierung will die Fraktion unter anderem wissen, wie viele Menschen zwischen 2017 und 2022 wegen Fahrens ohne Fahrschein (Paragraf 265a des Strafgesetzbuches) zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe verurteilt worden sind und wie viele von ihnen daraufhin eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten mussten. Zudem interessieren sich die Fragesteller zum Stand der Beratung der Bundesregierung zur Frage, ob bei dem Straftatbestand Handlungsbedarf besteht.

In der Vorbemerkung verweist die Fraktion darauf, dass die „Kriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein [...] zunehmend von Expertinnen und Experten sowie von zivilgesellschaftlichen Initiativen als unverhältnismäßig kritisiert“ werde. „Meist gehe es bei den Geldstrafen, die nicht beglichen werden können, um Beträge von wenigen hundert Euro. Betroffen sind ganz überwiegend Obdachlose, Suchtkranke und prekär lebende Menschen, viele von ihnen sind bereits verschuldet“, schreibt die Fraktion mit Verweis auf ein Buch des Juristen Ronen Steinke.

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