14.04.2022 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Antwort — hib 175/2022

Kein Meldeverfahren bei Gain-of-Function-Forschung

Berlin: (hib/DES) Die Bundesregierung sieht bei Gain-of-Function-Experimenten keinen Bedarf nach einem spezifischen Meldeverfahren oder staatlichen Kontrollen. Dies erklärt sie in einer Antwort (20/1368) auf eine Kleine Anfrage (20/1147) der AfD-Fraktion. Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen (BioStoffV) und das Gentechnikrecht regelten eine Kontrolle „von biologischen und gentechnischen Anlagen sowie gentechnischen Arbeiten“ hinreichend.

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