Union fragt nach Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie
Berlin: (hib/SCR) Die Unionsfraktion erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage (20/1372) nach der „Umsetzung der sogenannten Whistleblower-Richtlinie“. Darin verweist sie darauf, dass die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (sog. Whistleblower-Richtlinie), bis zum 17. Dezember 2021 in nationales Recht hätte umgesetzt werden sollen. Da das bisher nicht geschehen sei, habe die EU-Kommission Ende Januar 2022 ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.
Von der Bundesregierung will die Fraktion in der auf den 8. April datierten Anfrage unter anderem wissen, warum noch kein Referententwurf vorgelegt worden ist, der von der Bundesregierung zum Januar angekündigt worden sei. Zudem wollen die Abgeordneten wissen, welchen Umsetzungsplan die Bundesregierung aktuell verfolgt und bei welchen Regelungen, wie von der Regierung angekündigt, über die Eins-zu-eins-Umsetzung hinausgegangen werden soll.
Den Referententwurf für ein „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ hat das Bundesjustizministerium am heutigen Mittwoch veröffentlicht, siehe: https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Hinweisgeberschutz.html