AfD will lückenlose Registrierung ukrainischer Flüchtlinge
Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung soll nach dem Willen der AfD-Fraktion in Kooperation mit den Ländern eine lückenlose und täuschungssichere Registrierung ukrainischer Kriegsflüchtlinge einleiten. In einem Antrag (20/1347), der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, fordert die Fraktion die Bundesregierung zugleich auf, dabei den „Zustrom“ künftig über stationäre Grenzkontrollen gemäß Artikel 25 des Schengener Grenzkodexes zu „kanalisieren“.
Auch soll die Bundesregierung laut Vorlage sicherstellen, dass bei der Registrierung und der Erteilung von Aufenthaltstiteln die Personaldokumente genau geprüft werden und die Identität auch biometrisch erfasst wird und „die unübersichtliche Lage nicht von Trittbrettfahrern ausgenutzt wird, welche sich fälschlich als Ukrainer ausgeben“. Ebenso will die Fraktion sichergestellt sehen, dass nicht-ukrainische Staatsangehörige, die aus der Ukraine geflohen sind, in ihr Herkunftsland zurückkehren.
Ferner dringen die Abgeordneten darauf, eine „Offensive zur Rückführung von vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern zu beginnen“ und aktuell in Umsetzung befindliche Aufnahme- und Relocationprogramme auf unbestimmte Zeit auszusetzen. Zudem plädieren sie dafür, den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten bis zum 31. Dezember 2023 auszusetzen.
Des Weiteren fordern sie von der Bundesregierung, im Verbund mit der Kultusministerkonferenz und Vertretern der Ukraine einen bundesweit einheitlichen Lehrplan zu erarbeiten, der „dem Interesse der Ukraine an einer an der dortigen Schullaufbahn ausgerichteten Bildungskontinuität Rechnung trägt“. Darüber hinaus soll sich die Bundesregierung unter anderem dem Antrag zufolge auf europäischer Ebene dafür einsetzen, „dass die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine auf Basis freiwilliger Übernahmezusagen der Staaten ab sofort nach einem fairen, die jeweiligen Aufnahmekapazitäten berücksichtigenden Schlüssel auf alle europäischen Staaten (in und außerhalb der EU) verteilt werden“.