Sicherheitsüberprüfungen bei Zitis
Berlin: (hib/STO) Über Sicherheitsüberprüfungen bei der Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (Zitis) berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/1262) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/824). Danach ist eine Sicherheitsüberprüfung gemäß dem „Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes und den Schutz von Verschlusssachen“ (SÜG) grundsätzliche Voraussetzung für eine Beschäftigung bei der Zitis.
In Abhängigkeit des jeweiligen Aufgabenfeldes des Mitarbeiters könne die Art der Sicherheitsüberprüfung variieren, heißt es in der Antwort weiter. Mindeststandard für eine Tätigkeit bei der Zitis sei die einfache Sicherheitsüberprüfung.
Zum Stichtag 31. Dezember 2021 waren die Sicherheitsüberprüfungsverfahren den Angaben zufolge bei 180 Personen abgeschlossen und diese Personen zum Zugang zu „VS - Vertraulich“ und höher ermächtigt. Insgesamt 105 Personen befinden sich laut Vorlage mit Stand vom 30. März 2022 im Verfahren der Sicherheitsüberprüfung „und bei 40 dieser Verfahren liegt seitens des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) ein vorläufiges Votum vor und die Mitarbeitenden konnten bereits ermächtigt werden“.