Schaffung eines „Schengen-Rats“
Berlin: (hib/STO) Die von der französischen EU-Ratspräsidentschaft vorgeschlagene Schaffung eines „Schengen-Rats“ ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (20/1166) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/901). Wie die Bundesregierung darin ausführt, sollte der Schengen-Rat nach dem Vorschlag der französischen Ratspräsidentschaft „das zentrale politische Gremium für den Austausch zu den derzeitigen Reformen und den strategischen operativen Aspekten darstellen“.
Der Austausch im Schengen-Rat soll den Angaben zufolge insbesondere der Erörterung der „wichtigsten politischen Orientierungen für Schengen“ dienen, der Prüfung der Lage im Schengen-Raum auf der Grundlage eines „Barometers“ sowie der „Mobilisierung der relevanten Instrumente zur Bewältigung von Krisen, die den Schengen-Raum beeinträchtigen“. Ebenso gehören zu den in der Vorlage genannten Zielen die Diskussion festgestellter systemischer Defizite und die Prüfung von Mitteln zur Bewältigung dieser Defizite; der „Austausch bewährter Praktiken“ und mindestens einmal im Jahr die Festlegung von Leitlinien für die Tätigkeit der EU-Agentur „Frontex“ für die Grenz- und Küstenwache.
In der Sitzung des Rats für Justiz und Inneres (JI-Rat) am 3. März 2022 wurde der Vorschlag der französischen Ratspräsidentschaft laut Bundesregierung von allen EU-Mitgliedstaaten grundsätzlich begrüßt. Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, stellt das „Barometer“ nach dem französischen Vorschlag einen Lagebericht des Schengenraums anhand messbarer Indikatoren dar. Diese sollten die Bereiche „Situation an den Außengrenzen“, „Lage an den Binnengrenzen“, „Migrationslage in der Europäischen Union“, „innere Sicherheit“ und „Gesundheitsrisiken“ umfassen. Vorgesehen sei, das „Barometer“ dreimal pro Jahr vorzulegen. Seine erste Version sei in der Sitzung des JI-Rats am 3. März „positiv gewürdigt“ worden; Einzelheiten zu seiner Ausgestaltung werden laut der Antwort vom 16. März noch geprüft.