CDU/CSU fragt nach Kapitalpuffer für Banken
Berlin: (hib/HLE) Um die Anordnung eines Kapitalpuffers für systemische Risiken bei Banken durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geht es in einer Kleinen Anfrage der CDU/CSU Fraktion (20/1113). Die Finanzaufsicht Bafin hatte die Banken verpflichtet, die Quote des inländischen antizyklischen Kapitalpuffers mit Wirkung zum 1. Februar 2022 auf 0,75 Prozent des ermittelten Gesamtforderungsbetrags festzusetzen und für Wohnimmobilienkredite mit Wirkung vom 1. April 2022 einen Kapitalpuffer für systemische Risiken in Höhe von zwei Prozent der Darlehenssumme zusätzlich zu hinterlegen. Nach Ansicht der CDU/CSU Fraktion dürfte dies sowohl zu steigenden Konditionen als auch einer mengenmäßigen Veränderung in der Kreditvergabe der Banken führen und eine Verringerung der Investitionen im Immobilienbereich zur Folge haben. Die Abgeordneten wollen daher wissen, ob bestehende wohnungswirtschaftliche Darlehen von ihrer Risikobewertung her nicht anders bewertet werden müssten als Neuverträge, da in diesen Fällen bereits anteilige Tilgungen vorgenommen worden seien und außerdem Immobilien als Sicherheiten entsprechend werthaltiger geworden seien. Gefragt wird auch, ob Bestandsverträge durch die zwischenzeitlich getätigten Tilgungen, verbunden mit der Wertsteigerung der Immobilien, nicht mit einem Abschlag bezüglich des Risikopuffers versehen werden könnten. Außerdem soll die Bundesregierung angeben, ob sie es für richtig hält, das Zinssatzänderungsrisiko bei Spezialkreditinstituten mit eingeschränktem Risikoprofil wie zum Beispiel Bausparkassen mit den Risiken bei Universalbanken gleichzustellen.