Durchleitende Banken bei ERP-Krediten von Risiken entlastet
Berlin: (hib/EMU) In einer Antwort (20/934) erläutert die Bundesregierung auf eine Nachfrage der AfD-Fraktion (20/820, 20/122) das Durchleitungsprinzip, das bei der Vergabe von ERP-Kapital für Gründungen Anwendung findet. Wie aus der Antwort hervorgeht, vergibt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ihre Förderkredite nicht direkt an Unternehmen oder Privatpersonen, sondern „leitet dies über akkreditierte Kreditinstitute an die Endkreditnehmer weiter“. Die KfW vergibt also laut Bundesregierung eine Refinanzierungskredit an die durchleitende Bank und geht damit ausschließlich ein Vertragsverhältnis mit dieser ein. Die Hausbank des Endkreditnehmers wiederum schließe einen gesonderten Vertrag mit diesem ab. Die durchleitenden Banken würden durch eine 100-prozentige Haftungsfreistellung der KfW vollständig von den Kreditrisiken entlastet, heißt es weiter. „Für die KfW sichert eine Garantie des Bundes aus dem Einzelplan 32 neunzig Prozent der Ausfallrisiken aus dem Kredit ab.“