Transformation im Agrarsektor wird evaluiert
Berlin: (hib/NKI) Auf mögliche finanzielle und ökologische Folgen der Extensivierung der Landwirtschaft in Deutschland geht die Bundesregierung in einer Antwort (20/931) auf eine Kleine Anfrage (20/801) der AfD-Fraktion ein.
Demnach liegen nach Auswertungen des Thünen-Instituts rund zwei Millionen Hektar landwirtschaftlich genutzte Fläche (Ackerland und Grünland) in Natura 2000-Gebieten. Eine Differenzierung nach Kern- und Randzonen, wie in Biosphärenreservaten üblich, werde in Natura 2000-Gebieten nicht vorgenommen. Für eine detailliertere Darstellung der landwirtschaftlichen Nutzflächen in Fauna-Flora-Habitat-Gebieten (FFH-Gebieten), Naturschutzgebieten, Nationalparks, Nationalen Naturmonumenten, Naturdenkmälern und gesetzlich geschützten Biotopen des Bundesnaturschutzgesetzes wird auf die Antwort (19/25694) der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage (19/24227) der AfD-Fraktion verwiesen.
Alle sechs Jahre sei über den Erhaltungszustand der Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie sowie über die Vogelarten sowie bestimmte Zugvogelarten jeweils ein umfassender Bericht an die Europäische Kommission zu übermitteln. Zudem werde auf den Bericht zur Lage der Natur in Deutschland des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU/jetzt BMUV) und des Bundesamts für Naturschutz (BfN) aus dem Jahr 2020 verwiesen. Die Ergebnisse dieser Berichte seit 2007 zeigten erste Erfolge für einzelne Schutzgüter. Sie zeigten aber auch, dass eine grundlegende Trendwende beim Schutz der Biodiversität bislang nicht erreicht werden konnte. Der überwiegende Teil der nach den EU-Richtlinien zu schützenden, von landwirtschaftlicher Nutzung abhängigen Lebensraumtypen und Arthabitaten befinde sich in einem ungünstig-schlechten oder ungünstig-unzureichenden Erhaltungszustand.
Die Einschränkungen der Anwendung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel hätten zum Ziel, die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln allgemein und insbesondere von Glyphosat zugunsten einer Förderung der Artenvielfalt und eines Schutzes der Insekten zu reduzieren. Da die Fünfte Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung erst im September 2021 in Kraft getreten sei, lägen bislang noch keine Erkenntnisse in diesem Bereich vor.