Gesundheitsausschuss billigt neues Infektionsschutzgesetz
Berlin: (hib/PK) Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) mit dem künftigen Verzicht auf tiefgreifende Corona-Schutzvorkehrungen mehrheitlich gebilligt. Für den Gesetzentwurf (20/958) der Ampel-Regierung votierten am Mittwochnachmittag die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP, die Oppositionsfraktionen lehnten die Vorlage ab. Der Gesetzentwurf soll am Freitag im Bundestag beschlossen werden.
Dem Entwurf zufolge sollen die Länder nach dem 19. März 2022 nur noch befugt sein, ausgewählte niedrigschwellige Auflagen anzuordnen. Dazu zählen die Maskenpflicht und Testpflichten in bestimmten Einrichtungen, insbesondere zum Schutz vulnerabler Personen. Bei einer lokal begrenzten, bedrohlichen Infektionslage soll künftig außerdem eine Hotspot-Regelung greifen. In dem Fall können betroffene Gebietskörperschaften erweitere Schutzvorkehrungen anwenden. Voraussetzung ist ein Beschluss des Landtags.
In den Ausschussberatungen verständigten sich die Abgeordneten auf Detailänderungen. So wird die Liste der Einrichtungen und Unternehmen, in denen eine Maskenpflicht angeordnet werden kann, erweitert. Nunmehr soll dies auch etwa für Arztpraxen und Rettungsdienste gelten.
Mehrheitlich beschlossen wurde die mit dem Gesetzentwurf zusammenhängende Zweite Verordnung zur Änderung der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (20/952). Mit der Neufassung wird unter anderem ein umstrittener Verweis auf das Robert-Koch-Institut (RKI) im Zusammenhang mit dem Genesenenstatus gestrichen.
Der Ausschuss beschloss außerdem für kommenden Montag (21. März) eine Anhörung über die fünf Vorlagen zur allgemeinen Impfpflicht.