15.03.2022 Inneres und Heimat — Gesetzentwurf — hib 110/2022

Neue Registerbehörde des Bewacherregisters

Berlin: (hib/STO) Das Statistische Bundesamt soll neue Registerbehörde des Bewacherregisters werden. Das geht aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zum Übergang des Bewacherregisters vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle auf das Statistische Bundesamt“ (20/993) hervor.

Wie die Bundesregierung dazu ausführt, wurde das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) als nachgeordnete Behörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit einem Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften vom 29. November 2018 zur Registerbehörde des Bewacherregisters bestimmt. Die Aufgabenzuweisung an das Bafa habe sich aus der Zuständigkeit des BMWK für das Bewachungsgewerbe ergeben und sei an diesen Sachzusammenhang gekoppelt gewesen. „Mit Verwaltungsvereinbarung vom 8. Juni 2020 ist die ministerielle Zuständigkeit für das Bewachungsrecht vom BMWK auf das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) übertragen worden“, heißt es in der Vorlage weiter. Die Aufgabe der Registerbehörde sei wegen des Sachzusammenhangs zur ministeriellen Zuständigkeit in den Geschäftsbereich des BMI zu übertragen.

Neue Registerbehörde für das Bewacherregister soll daher das Statistische Bundesamt als nachgeordnete Behörde im Geschäftsbereich des BMI werden. Ziel des Gesetzentwurfs ist es den Angaben zufolge, die rechtlichen Voraussetzungen für den Wechsel der Registerbehörde und die damit einhergehende Übermittlung des Datenbestands des Bewacherregisters zu schaffen.

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