Saisonarbeitskräfte aus dem Ausland „unentbehrlich“
Berlin: (hib/NKI) Ohne Saisonarbeitskräfte und Erntehelfer ist die deutsche Landwirtschaft nicht arbeitsfähig. Das geht aus einer Antwort (20/874) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/767) der CDU/CSU-Fraktion hervor.
Die Abgeordneten fragten unter anderem danach, welche Bedeutung die Tätigkeit von Saisonarbeitskräften in spezialisierten Betriebsformen der Landwirtschaft, wie dem Obst- und Gemüsebau, habe. „Saisonarbeitskräfte sind in der Landwirtschaft, insbesondere aber in den Sonderkulturen, unentbehrlich, da viele der anfallenden Arbeiten noch nicht oder nicht zu vergleichbaren Kosten mechanisiert werden können“, lautet die Antwort der Bundesregierung.
In landwirtschaftlichen Betrieben waren im Jahr 2020 demnach 274.700 Saisonarbeitskräfte tätig. In spezialisierten Gemüse-Gartenbaubetrieben seien 2020 (Zwölfmonatszeitraum März 2019 bis Februar 2020) rund 26.400 Saisonarbeitskräfte beschäftigt gewesen. Diese Zahl entspreche einem Anteil von rund 91 Prozent aller familienfremden Arbeitskräfte dieser Gruppe. Bei Umrechnung in Vollarbeitskräfte (sogenannte Arbeitskraft-Einheiten) falle der Anteil der Arbeitsleistung der Saisonarbeitskräfte geringer aus. In der Gruppe der spezialisierten Gartenbau-Gemüsebetriebe lag der Anteil im Jahr 2020 bei rund 77 Prozent.
Wie hoch der Anteil von landwirtschaftlichen Saisonarbeitskräften aus Mitgliedstaaten der EU ausfällt, könne nicht beantwortet werden, weil „aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit keine Angaben zur Zahl der Saisonarbeitskräfte vorliegen, da kein entsprechendes Merkmal in der Statistik vorhanden ist“, schreibt die Bundesregierung. Näherungsweise könnten die kurzfristig Beschäftigten im Wirtschaftsabschnitt Landwirtschaft betrachtet werden, „bei denen es sich überwiegend um Saisonarbeitskräfte handeln dürfte“. Diese Gruppe stelle aber nur einen Teil der gesamten Saisonbeschäftigung dar, grundsätzlich seien verschiedene Beschäftigungsformen möglich. Demnach seien zum Stichtag 31. März 2021 rund 26.200 Saisonarbeitskräfte insgesamt, darunter 19.800 mit einer Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union in Deutschland tätig gewesen. Zum Stichtag 30. Juni 2021 seien es rund 75.000 insgesamt, darunter 55.500 mit einer Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union gewesen. Aktuellere Zahlen lägen derzeit nicht vor.