Monopolkommission: Staatsbeteiligung muss aufgelöst werden
Berlin: (hib/EMU) Auch auf die Wettbewerbspolitik hat die Corona-Pandemie laut Bundesregierung Einfluss gehabt. Das schreibt sie in einer als Unterrichtung vorgelegten Stellungnahme (20/760) zum 23. Hauptgutachten der Monopolkommission „Wettbewerb 2020“ (19/21540).
Die Bundesregierung sei sich bewusst, „dass der staatliche Einfluss in Unternehmen bei Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Lage zurückgefahren werden muss“. Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) sehe vor, dass Maßnahmen des Staates zügig beendet werden sollen. Das betone auch der Bericht der Monopolkommission; in Anbetracht der wettbewerbsverzerrenden Wirkungen staatlicher Beteiligungen sei es wichtig, dass diese wieder aufgelöst würden. Deshalb sei es von der Monopolkommission ausdrücklich begrüßt worden, dass die Europäische Kommission für staatliche Beteiligungen während der Corona-Krise ein „obligatorisches Ausstiegsszenario“ vorgesehen habe. Der WSF hat laut Stellungnahme der Bundesregierung bisher die einzige offene Beteiligung bei der Deutschen Lufthansa AG erworben. Bis „spätestens Oktober 2023“ soll die komplette Aktienbeteiligung durch den WSF veräußert werden.
Die Monopolkommission hat die Aufgabe, alle zwei Jahre den Stand und die Entwicklung der Unternehmenskonzentration sowie die Praxis der Fusionskontrolle und der Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen zu begutachten und zu aktuellen wettbewerbspolitischen Unternehmen zu begutachten.