08.02.2022 Gesundheit — Antwort — hib 47/2022

Krankenhäuser melden Aufnahme von Covid-Patienten

Berlin: (hib/PK) Krankenhäuser sind nach Angaben der Bundesregierung dazu verpflichtet, die Aufnahme einer Person in Bezug auf Covid-19 zu melden. Zur Umsetzung der Meldepflicht habe das Robert-Koch-Institut (RKI) Hinweise veröffentlicht, heißt es in der Antwort (20/606) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/388) der AfD-Fraktion.

Demnach unterlägen Krankenhausaufnahmen, die in keinem Zusammenhang mit der Covid-19-Diagnose stünden, ausdrücklich nicht der Meldepflicht. Für die Erfassung der Meldungen zu den Krankenhausaufnahmen sind den Angaben zufolge die Gesundheitsämter zuständig.

Das Bundesgesundheitsministerium und das RKI stünden im laufenden Austausch mit den Ländern und beteiligten Akteuren, um die Erfassung der Daten, die als Grundlage für die Berechnung der Hospitalisierungsinzidenz dienten, weiter zu optimieren.

Ab Mitte März 2022 solle den Krankenhäusern für die Meldung der Aufnahmen die Nutzung des Deutschen Elektronischen Melde- und Informationssystems für den Infektionsschutz (DEMIS) ermöglicht werden.

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