Kritik an türkischer Militärpräsenz in Nordsyrien
Berlin: (hib/AHE) Die Rückkehr syrischer Flüchtlinge kommt für die Bundesregierung nur im Rahmen eines von den Vereinten Nationen koordinierten Prozesses, freiwillig, in Sicherheit und Würde und ohne gezielte Veränderung der demographischen Struktur vor Ort in Betracht. Das schreibt sie in der Antwort (20/592) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/364) mit Blick auf Äußerungen türkischer Politikerinnen und Politiker zur Ansiedlung von syrischen Flüchtlingen in von der Türkei kontrollierten Gebieten in Nordsyrien. Eine Rückkehr könne nur unter Achtung des Non-Refoulement-Prinzips erfolgen. Dieser völkerrechtliche Grundsatz verbietet die Rückführung von Personen, wenn die Annahme besteht, dass ihnen im Zielland Folter oder schwere Menschenrechtsverletzungen drohen.
Wie es in der Antwort weiter heißt, habe sich die Bundesregierung wiederholt kritisch zur fortgesetzten türkischen Präsenz in Nordsyrien geäußert und die Türkei aufgefordert, das humanitäre Völkerrecht, insbesondere die Verpflichtungen zum Schutz der Zivilbevölkerung, zu achten und ihre Militärpräsenz in Nordsyrien so rasch wie möglich zu beenden. Die Türkei sei aufgefordert, ihre Sicherheitsinteressen in Syrien auf politischem Wege und nicht mit militärischen Mitteln zu verfolgen.