27.01.2022 Ernährung und Landwirtschaft — Antrag — hib 34/2022

Tierwohl rückt in den Mittelpunkt

Berlin: (hib/NKI) Noch in diesem Jahr will die Bundesregierung unter anderem ein verbindliches Tierhaltungskennzeichen umsetzen. Das geht aus dem Antrag (20/491) hervor, der den Titel „Landwirtschaft- und Erziehungspolitik im Aufbruch“ trägt und im Plenum am Donnerstag besprochen wird.

Diese Legislaturperiode solle dazu genutzt werden, dass der Aufbruch zu einer klima-, umwelt- und tiergerechten und ökonomisch tragfähigen Landwirtschaft sowie einer zukunftsfähigen und gesunden Ernährungspolitik erfolge.

Bereits ab 2022 soll laut Antrag eine verbindliche Tierhaltungskennzeichnung eingeführt werden, die auch Transport und Schlachtung umfasst.

Landwirte sollen unterstützt werden, um die Nutztierhaltung tiergerecht umzubauen. Bis 2030 soll der Ökolandbau einen Anteil von 30 Prozent erreicht haben und die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln reduziert bzw. verboten werden, der Unkrautvernichter Glyphosat soll bis 2023 vom Markt genommen werden. Mit dem Programm „Zukunftsfähiger Ackerbau“ soll die Züchtung klimarobuster Pflanzenarten unterstützt und die Digitalisierung gefördert werden.

Zudem soll dem Antrag zufolge für Kinder eine nachhaltige Ernährungsstrategie beschlossen werden, an unter 14-Jährige gerichtete Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker- Fett- und Salzgehalt soll beendet werden.

Lebensmittelverschwendung soll verbindlich und branchenspezifisch reduziert und haftungsrechtliche Fragen sollen geklärt werden.

Fairer Wettbewerb mit fairer Preisgestaltung im Lebensmittelmarkt soll der Vorlage zufolge unterstützt, die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht und Fusionskontrolle im Bundeskartellamt gestärkt und gegen unfaire Handelspraktiken vorgegangen werden. Ferner soll geprüft werden, ob der Verkauf von Lebensmitteln unter Produktionskosten unterbunden werden kann.

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