27.01.2022 Auswärtiges — Antwort — hib 34/2022

Grundlage für die Restitution von Kulturgütern

Berlin: (hib/AHE) Mit der Rückgabe von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten werden von der Bundesregierung keine wirtschaftlichen Interessen im Sinne eines außen- und kulturpolitischen „Soft-Power“-Instruments und eines Image-Gewinns verfolgt. Das geht aus ihrer Antwort (20/478) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/381) hervor. Die Rückgabe von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten erfolge aus der historischen Verantwortung, die sich aus der Zeit des deutschen Kolonialismus ergebe und folge darauf aufbauend der Absicht der Bundesregierung, die Beziehungen zu den Nachfolgestaaten ehemaliger Kolonien zukunftsorientiert zu gestalten und der Aufarbeitung der Kolonialvergangenheit dabei angemessenen Raum zu geben. Dieser kulturpolitische Dialog ziele auf einen intensivierten, partnerschaftlichen Austausch und Kooperationen, die auch die Rückgabe von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten umfasse.

Handlungsgrundlage für Rückgaben und Kooperationen sind den Angaben zufolge die „Ersten Eckpunkte zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten der Staatsministerin des Bundes für Kultur und Medien, der Staatsministerin im Auswärtigen Amt für internationale Kulturpolitik, der Kulturministerinnen und Kulturminister der Länder und der kommunalen Spitzenverbände“ vom 13. März 2019. Bilaterale Verhandlungen über die Rückgabe von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten seien einzelfallabhängig. Eine Bevorzugung einzelner Länderkontexte bestehe nicht.

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