Verbot von E-Zigaretten für Kinder und Jugendliche evaluiert
Berlin: (hib/SAS) Eine wissenschaftliche Evaluation des seit 2016 bestehenden Verbots von E-Zigaretten und elektronischen Shihas für Kinder und Jugendliche kommt zu nicht ganz eindeutigen Ergebnissen, das zeigt der Evaluationsbericht, den die Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegt hat (20/412).
Demnach ist der Konsum von E-Zigaretten im Zeitraum von 2012 bis 2019 zwar gestiegen. Trotzdem könne man daraus nicht schließen, dass die Gesetzgebung diese Trendsteigerung bewirkt habe. Wahrscheinlicher sei, dass andere Faktoren wie Werbung oder die allgemeine Verbreitung der Produkte die Steigerung bewirkt oder zumindest dazu beigetragen hätten, so das Fazit der Wissenschaftler.
Zudem zeigten sich gegenläufige Trends beim Konsum von Tabak- und E-Zigaretten: Laut einer Untersuchung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) habe der Anteil der Jugendlichen, die Tabakzigaretten rauchten, abgenommen (von 27,5 Prozent im Jahr 2001 bis auf 5,6 Prozent im Jahr 2019). Gleichzeitig sei er Anteil der Jugendlichen, die noch nie Tabak geraucht hätten, gestiegen. Er verdoppelte sich von 40,5 Prozent (2001) auf 85,5 Prozent (2019), so die BZgA. Dem Evaluationsbericht zufolge könnte die sinkende Attraktivität von Tabakzigaretten ein Faktor für den steigenden Konsum von E-Zigaretten sein. Die Nutzung von E-Shihas ist hingegen rückläufig.
Die Bundesregierung betont in ihrer Stellungnahme zum Bericht, dass unabhängig von der Frage des etwaigen Konsumrückgangs mit der Einführung des Verbots von E-Zigaretten und E-Shihas für Kinder und Jugendliche „eine gesetzliche Schutzlücke geschlossen“ und damit ein unregulierter Anstieg der Abgabe und des Konsums verhindert worden sei. Weitere Maßnahmen wie etwa das Verbot von Tabakaußenwerbung im Jahr 2020 und eine Erhöhung der Tabaksteuer zum 1. Januar 2022 hätten ebenfalls dazu beigetragen, den Tabakkonsum in Deutschland weiter zu verringern.
In ihrem Bericht hatten die Wissenschaftler jedoch außerdem eine schnelle Ausweitung des Werbeverbots für E-Zigaretten und einen konsequenten Vollzug des Jugendschutzgesetzes empfohlen. Die Umsetzung der neuen Gesetze müsse „regelmäßig und umfassend“ kontrolliert werden, heißt es als Fazit.