Aktenanforderungen zum Oktoberfestattentat
Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung gibt in einer Antwort (20/358) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/281) Auskunft über Aktenanforderungen und -rückgaben der Bundesanwaltschaft im Zusammenhang mit Ermittlungen zum Oktoberfestattentat. Aufgeführt wird, von welchen Stellen die Bundesanwaltschaft Akten angefordert hat und wie der Stand bei der Rückgabe der Akten ist.
Wie die Fraktion in der Kleinen Anfrage ausgeführt hatte, habe die Bundesanwaltschaft nach der Wiederaufnahme der Ermittlungen Ende 2014 zu dem rechtsextremen Anschlag in München im Jahr 1980 von verschiedenen Stellen „Akten zu unterschiedlichen Komplexen mit Bezug zum Rechtsterrorismus“ angefordert. „Bedeutsam sind diese Aktenbestände und damit verbunden der Zugang zu ihnen unter anderem für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Journalistinnen und Journalisten, die zum Thema Rechtsterrorismus arbeiten“, führen die Abgeordneten aus.