Kein Bedarf für Maßnahmen gegen Verbreitung des Wolfes
Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss sieht mehrheitlich keinen Bedarf für Maßnahmen gegen die Verbreitung des Wolfes in Deutschland. In der Sitzung am Mittwochmorgen verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke eine Beschlussempfehlung, auf die Überweisung einer entsprechenden Petition an die Bundesregierung zu verzichten und das Petitionsverfahren abzuschließen, „weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden ist“. Die Fraktionen von CDU/CSU und AfD hatten hingegen für eine Überweisung mit dem höchstmöglichen Votum „zur Berücksichtigung“ plädiert.
In der vorliegenden Eingabe werden Maßnahmen gegen die „unkontrollierte Verbreitung des Wolfes in Niedersachsen“ gefordert. Die Petenten, Betreiber eines Pferdegestütes, äußern darin ihre Sorge vor vermehrten Wolfsrissen bei Weide- und Nutztieren, die nachts im Freien auf der Weide seien. Eine artgerechte Pferdehaltung sowie jegliche Weidehaltung seien dadurch nicht mehr möglich. Nötig ist aus Sicht der Petenten unter anderem die Aufnahme von Wölfen und ihren Hybriden in das Jagdrecht sowie der sofortige Abschuss auffälliger Wölfe, die Weide- und Nutztiere angegriffen haben.
Während der Debatte im Ausschuss begründeten Vertreter von Unions- und AfD-Fraktion ihr Votum für die Berücksichtigungs-Überweisung. Seitens der Unionsfraktion wurde die Bedeutung der Schafe für die Deichsicherung an Küsten und Flüssen betont. Wenn Schafe vermehrt von Wölfen gerissen werden, führe dies aber dazu, dass die Schafshalter sich aus der Deichsicherung zurückziehen würden. Da sich der Wolfsbestand in den vergangenen Jahren deutlich erholt habe, sei der gewährte Schutzstandart nicht mehr nötig. Die AfD-Fraktion schloss sich der Argumentation an. Die zunehmende Wolfspopulation gefährde tierhaltende Betriebe, sagte ein Fraktionsvertreter. Eine Aufnahme in das Jagdrecht sei dringend geboten.
Dem entgegnete eine Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, insbesondere bei Wolfs-Hybriden könne keineswegs von einer zunehmenden Verbreitung gesprochen werden. Im Übrigen gebe es schon jetzt Möglichkeiten, in Einzelfällen Wölfe abzuschießen. Dies habe unlängst erst dazu geführt, dass in Niedersachsen eine junge Wölfin abgeschossen wurde, die dafür gar nicht freigegeben worden sei. Es gebe als eher ein Problem in die andere Richtung.
Für die gesunkene Attraktivität des Schäferberufes sei im Übrigen auch nicht der Wolf verantwortlich. Der Schutz des Wolfes, so die Grünenvertreterin weiter, beruhe zudem auf europäischen Vorgaben.
In der Begründung zur Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses heißt es unter anderem, in den vergangenen 20 Jahren seien nur vereinzelt Wolf-Hund-Hybridisierungsereignisse in freier Wildbahn nachgewiesen worden. „Nach Kenntnis des Petitionsausschusses gab es in Deutschland mit Ausnahme eines Falles in Thüringen und eines eindeutig nachgewiesenen Falles im Jahre 2003 in Sachsen keinen weiteren Nachweis von Wolfshybriden.“ Die oftmals geäußerte Meinung, viele der deutschen Wölfe seien in Wahrheit Hybriden, träfe somit nicht zu.
Keine wirklich zielführende Option ist es aus Sicht der Ausschussmehrheit, Wölfe und ihre Hybriden in das Jagdrecht aufzunehmen. Selbst dann dürften sie nicht beliebig bejagt werden. „Auch unter dem Jagdrecht bliebe das aus Gründen des zwingenden Europarechts geltende Schutzniveau des Wolfes unverändert bestehen“, heißt es in der Beschlussempfehlung, in der auch auf die staatliche Förderung des präventiven Herdenschutzes durch Weidetierhalter hingewiesen wird.