Verjährte Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren
Berlin: (hib/SCR) Im laufenden Jahr sind dem Staat aufgrund von Verjährung bisher Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren nach Paragraf 335 des Handelsgesetzbuches (HGB) in Höhe von 38,2 Millionen Euro entgangenen (Stand: 31. Oktober). 2020 lag die Summe bei 51,8 Millionen Euro. Von der Verjährung betroffen waren 2021 8.200 Forderungen und 2020 11.300 Forderungen. Die Einnahmen aus Kostenforderungen betrugen im laufenden Jahr 91,2 Millionen Euro und 2020 87,5 Millionen Euro. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/164) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/70) hervor.
Das für die Verfahren zuständige Bundesamt für Justiz hat demnach im laufenden Jahr 183.300 Ordnungsgeldverfahren auf Grundlage von Paragraf 335 HGB eingeleitet. Im selben Zeitraum sind 64.700 Ordnungsgelder festgesetzt und 66.000 Forderungen vollstreckt worden. In der Antwort führt die Bundesregierung auch tabellarisch die von der AfD-Fraktion erfragten Werte für die Vorjahre an.
Der Paragraf regelt Offenlegungspflichten für Kapitalgesellschaften. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden.