Bundesregierung: Demokratiefördergesetz ist notwendig
Berlin: (hib/AW) Nach Ansicht der Bundesregierung gewährleistet ein Demokratiefördergesetz die „dringend notwendige“ Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen und die damit verbundene nachhaltige Absicherung der Maßnahmen im Bereich der Demokratieförderung und Extremismusprävention. Dies teilt sie in ihrer Antwort (20/144) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/58) mit. Die Bundesregierung habe am 12. Mai 2021 die Eckpunkte des vom Bundesinnen- und vom Bundesfamilienministerium vorgelegten Entwurfs für ein entsprechendes Artikelgesetz beschlossen. Der Ausarbeitung des Gesetzentwurfes habe jedoch aufgrund des Endes der Legislaturperiode nicht mehr fertiggestellt und dem Kabinett zur Beschlussfassung vorgelegt werden können. Die Diskussion über die Aufnahme einer sogenannten Extremismusklausel oder Demokratieerklärung, um die finanzielle Förderung von extremistischen Organisationen zu verhindern, sei daher nicht abgeschlossen worden.