Stabilisierungsfonds sollen verlängert werden
Berlin: (hib/SCR) Der Staat soll bestimmten Unternehmen, die in Folge der Coronakrise in Notlage geraten sind, bis ins nächste Jahr hinein mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds unter die Arme greifen dürfen. Eine entsprechende Befristung im Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetz sowie im Stabilisierungsfondsgesetz soll bis zum 30. Juni 2022 verlängert werden. Bisher waren die Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2021 befristet. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (20/189) vor. Die Vorlage soll am Donnerstagmorgen in erster Lesung im Plenum beraten werden.
Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds dient der gezielten Unterstützung von Unternehmen, „deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft, die technologische Souveränität, Versorgungssicherheit, kritische Infrastrukturen oder den Arbeitsmarkt hätte“, wie es in der Vorlage heißt. Betroffene Unternehmen können Garantien des Bundes zur Absicherung von Krediten erhalten. Zudem kann aus dem Fonds die direkte Rekapitalisierung von Unternehmen finanziert werden.
Im Zuge der vorgeschlagenen Verlängerung der Befristung sollen sowohl der Garantierahmen von 400 auf 100 Milliarden Euro als auch die Kreditermächtigung für solche Maßnahmen von 100 auf 50 Milliarden Euro reduziert werden. Begründet wird dies in der Vorlage mit der „zeitlich begrenzten Verlängerung bis zum 30. Juni 2022“.
Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds fällt unter das Beihilferecht der Europäischen Union (EU). Wie es in der Vorlage heißt, hat die Europäische Kommission am 18. November 2021 beschlossen, „den Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von COVID-19 bis zum 30. Juni 2022 zu verlängern“. Diese Fristverlängerung soll mit dem vorliegenden Gesetzentwurf genutzt werden. Laut Entwurf ist für die weitere Gewährung von Beihilfen über den 31. Dezember hinaus zudem die Verlängerung der beihilferechtlichen Genehmigung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds durch die Kommission erforderlich.