Geschäftsordnung soll weitgehend übernommen werden
Berlin: (hib/SCR) Die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages soll für die 20. Wahlperiode fast komplett übernommen werden. Das fordert die SPD-Fraktion in einem Antrag (20/1) zur konstituierenden Sitzung am heutigen Dienstag.
Neu gefasst werden sollen nach dem Willen der Fraktion Covid-19-bedingte Regelungen zur Teilnahme an Ausschusssitzungen mittels elektronischer Kommunikationsmittel sowie Abstimmungen und Beschlussfassung mittels elektronischer Kommunikationsmittel. Zudem soll es ermöglicht werden, den Zugang zu öffentlichen Ausschussberatungen sowie Anhörungen ausschließlich durch elektronische Übertragungswege zu gewähren. Die Regelungen des neuen Paragrafen 126a („Besondere Anwendung der Geschäftsordnung aufgrund der allgemeinen Beeinträchtigung durch COVID-19“) sollen bis zum 31. Dezember 2021 Anwendung finden.
Aufgehoben werden sollen laut Antrag Paragraf 18 („Verhaltensregeln“) sowie die damit verbundene Anlage 1 der Geschäftsordnung.
Die AfD-Fraktion hat zwei Änderungsanträge zu diesem Antrag vorgelegt. So fordert die Fraktion Änderungen bei den Wahlvorschlägen für den Bundeskanzler sowie beim Misstrauensantrag (20/4). In einem weiteren Antrag fordert die Fraktion den „Verzicht auf Gendersprache“ (20/3) in Drucksachen, die im Plenum oder Ausschüssen behandelt werden.