BaFin erhielt Hinweise zur Adler-Fusion
Berlin: (hib/HLE) Der Bereich Unternehmensübernahmen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat im Zusammenhang mit der Fusion der Adler Real Estate mit der Ado Properties und der Conus Real Estate acht Hinweise erhalten. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/32681) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/32347) mit. Weitere Informationen habe das Referat Unternehmensübernahmen in der BaFin im Rahmen eines Amtshilfeverfahrens erhalten. Außerdem habe es anonyme Hinweise an den BaFin-Bereich Investmentaufsicht zur Adler-Group gegeben. Die Hinweise hätten sich unter anderem mit Vorwürfen der Verletzung von Anlagebedingungen durch den Erwerb von Anleihen von Immobilien-Projektgesellschaften zu nicht marktgerechten Konditionen oder zu unzulässigen Zwecken und ohne hinreichende Prüfung zum Nachteil der investierten Anleger befasst. Die BaFin sei diesen Hinweisen nachgegangen. In den Prüfungsberichten seien jedoch keine Hinweise enthalten, die die erhobenen Vorwürfe stützen würden. Die Beantwortung auf einen Teil der Fragen könne nicht offen erfolgen und werde daher zur Einsichtnahme in die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages eingestellt.
Der Wohnungsbestand der Adler-Group habe zum Jahresende 2020 insgesamt 69.722 Mietwohnungen betragen, darunter mit 19.864 die meisten in Berlin, schreibt die Bundesregierung unter Bezugnahme auf den Geschäftsbericht des Unternehmens.