Bericht über Auslandsdienstreisen
Berlin: (hib/STO) Die Bundestagsabgeordneten haben in der Zeit vom 1. Oktober 2019 bis 30. September 2021 insgesamt 232 Auslandsdienstreisen absolviert. Dies geht aus dem als Unterrichtung durch Parlamentspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) vorliegenden „Bericht über die internationalen Aktivitäten und Verpflichtungen des Deutschen Bundestages“ (19/32680) hervor.
Danach kam es im Berichtszeitraum zu 28 Reisen von Ausschussdelegationen, zwei Reisen offizieller Delegationen unter Leitung des Präsidenten oder eines Präsidiumsmitglieds und sechs Delegationsreisen von Parlamentariergruppen. Ferner werden in der Vorlage 13 Einzeldienstreisen von Präsidiumsmitgliedern sowie 126 andere Einzeldienstreisen aufgeführt. Hinzu kamen den Angaben zufolge 57 Reisen zu Konferenzen und Sitzungen der internationalen parlamentarischen Versammlungen einschließlich Wahlbeobachtungen. Die Gesamtkosten der Reisen belaufen sich laut Vorlage zufolge auf gut 1,87 Millionen Euro.
Wie darin ausgeführt wird, ist der Bericht in seinem Inhalt und Umfang geprägt von der Covid-19-Pandemie, deren Ausbruch am 11. März 2020 von der Weltgesundheitsorganisation erklärt wurde. Der Kampf gegen die Verbreitung des neuen Coronavirus Sars-CoV-2 habe auch für den Bundestag eine deutliche Einschränkung seiner internationalen Kontakte und Reisen mit sich gebracht, die unter normalen Umständen für viele Abgeordnete zur Wahrnehmung ihres Mandats gehörten. „Denn die Europäisierung, Internationalisierung und Globalisierung nahezu aller Gestaltungsfelder von Politik haben zur Folge, dass die Arbeit des Deutschen Bundestages schon lange nicht mehr vor allem auf den nationalen Rahmen beschränkt ist“, heißt es in der Unterrichtung weiter.
Danach erfordert die durch Digitalisierung und globale Vernetzung gerade in den vergangenen Jahrzehnten nochmals vorangetriebene weltweite Verflechtung der Wirtschaft und Finanzmärkte ebenso internationale politische Zusammenarbeit wie der Klimawandel, die grenzüberschreitende Kriminalität und die von internationalen Terrororganisationen ausgehenden Gefahren. Entsprechend finde die parlamentarische Arbeit der Abgeordneten nicht nur im Bundestag statt, sondern ebenso in parlamentarischen Versammlungen und Gremien von internationalen und supranationalen Organisationen wie der Interparlamentarischen Union, der Nato, der OSZE, des Europarates und der Europäischen Union. Mit der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung gebe es seit 2019 zudem eine besondere Form der Zusammenarbeit zwischen der französischen Nationalversammlung und dem Bundestag.
Auch im Bundestag zu treffende Entscheidungen haben laut Bericht vielfach internationale Bezüge, für die fundierte Kenntnisse der Situation in ausländischen Staaten erforderlich sind. Gleiches gelte für die Entwicklung von Kooperationsformen, mit denen der Bundestag den Aufbau demokratischer Strukturen insbesondere in Staaten fördert, die politische Umbrüche erlebt haben oder noch erleben.
Um dem gerecht zu werden, pflegen die Mitglieder des Bundestages den Angaben zufolge vielfältige und intensive Formen der politischen Zusammenarbeit mit anderen Staaten und internationalen Institutionen. Wegen der Pandemie seien Reisen und persönliche Begegnungen ab März 2020 jedoch nicht beziehungsweise nur sehr eingeschränkt möglich. Deshalb hätten Abgeordnete, die aus Gründen des Infektionsschutzes nicht zu ihren Gesprächspartnern reisen oder diese in Berlin treffen konnten, das Format von Videokonferenzen intensiv genutzt. In Phasen, in denen für ihre Reiseziele die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes zwischenzeitlich aufgehoben waren, hätten Abgeordnete aber verschiedene Dienstreisen unternehmen können.