07.10.2021 Inneres und Heimat — Antwort — hib 1052/2021

Querdenken-Bewegung in Gänze ist kein BfV-Beobachtungsobjekt

Berlin: (hib/STO) Die sogenannte „Querdenken-Bewegung“ ist Thema der Antwort der Bundesregierung (19/32330) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/32072). Wie die Bundesregierung darin ausführt, weist die gegen die staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gerichtete Protestszene einen hohen Grad an ideologischer Heterogenität auf. Die Querdenken-Bewegung mit ihren diversen regionalen Gruppen, häufig synonym für diese gesamte Szene stehend, sei entsprechend ein Akteur unter mehreren, wenngleich durch ihre bundesweiten Aktivitäten in hervorgehobener Position.

Die ideologische Heterogenität der Protestszene bedingt der Antwort zufolge eine Abgrenzung zu den Phänomenbereichen „Rechtsextremismus“ sowie „Reichsbürger und Selbstverwalter“, da wesentliche Merkmale insbesondere rechtsextremistischer Ideologie nicht auf alle Akteure des Protestgeschehens übertragbar sind. Aus diesem Grund sei im April 2021 der neue Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ eingerichtet worden.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) beobachtet laut Vorlage innerhalb des neuen bundesweiten Sammelbeobachtungsobjekts „Demokratiefeindliche und/oder sicherheitsgefährdende Delegitimierung des Staates“ einzelne, besonders relevante Protagonisten der Querdenken-Bewegung. Weder die Querdenken-Bewegung in Gänze noch die Protestszene allgemein seien Beobachtungsobjekte des BfV, schreibt die Bundesregierung weiter. Eine quantitative Aussage zu deren Größe und Überschneidungen mit anderen Phänomenbereichen sei aus diesem Grund nicht möglich.

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