09.01.2025 Arbeit und Soziales — Gesetzentwurf — hib 13/2025

Tariftreuegesetz will Aufträge des Bundes neu regeln

Berlin: (hib/CHE) Der Bund will öffentliche Aufträge künftig nur noch an Firmen vergeben, die an Tarifverträge gebunden sind. Das sieht der Entwurf für ein Tariftreuegesetz (20/14345) vor, der das Ziel hat, die seit Jahren rückläufige Tarifbindung in deutschen Unternehmen wieder zu stärken.

Zwar seien mit dem Tarifautonomiestärkungsgesetz 2014 wichtige Maßnahmen zur Stabilisierung des Tarifvertragssystems ergriffen worden. Dennoch sei in den Folgejahren die autonome Ordnung des Arbeitslebens durch Tarifvertragsparteien weiter zurückgegangen, erläutert die Regierung. „Dazu beigetragen hat auch der Umstand, dass nicht tarifgebundene Unternehmen bisher grundsätzlich bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen gegenüber tarifgebundenen Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil haben. Wer keine tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen gewährt, kann aufgrund geringerer Personalkosten Angebote zu günstigeren Konditionen erstellen.“ Diese Benachteiligung soll mit dem Gesetz aufgehoben werden.

Außerdem enthält der Entwurf Regelungen zu Online-Betriebsratswahlen, die erprobt werden sollen. Ziel ist es, Betriebsratswahlen zukunftsgerecht auszugestalten. Im Rahmen der Erprobung soll bei den zwischen dem 1. März und 31. Mai 2026 stattfindenden regelmäßigen Betriebsratswahlen in Betrieben, in denen bereits ein Betriebsrat besteht, die Möglichkeit geschaffen werden, die Stimme alternativ auch elektronisch abgeben zu können.