Keine Rechtsgutachten zur Entwaldungsverordnung der EU
Berlin: (hib/NKI) Seitens der Bundesregierung wurde kein Rechtsgutachten zu einer möglichen „Null-Risiko-Kategorie“ in der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) in Auftrag gegeben oder angestrebt. Auch ein Rechtsgutachten oder schriftliche Berichte der Europäischen Kommission dazu liegen nicht vor. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14204) auf eine Kleine Anfrage (20/13934) der CDU/CSU-Fraktion.
Die WTO-rechtliche Gestaltung der EUDR, einschließlich des Länder-Benchmarkings, sei im Zuge des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens wiederholt Verhandlungsthema in der für die Erarbeitung der EUDR eingerichteten Ad-hoc-Arbeitsgruppe des Rates gewesen.
Für die Europäische Kommission habe die WTO-Konformität der EUDR dabei „stets im besonderen Fokus“ gestanden. Im Rahmen der Folgenabschätzung der Europäischen Kommission sei diese zu der Einschätzung gekommen, dass die EUDR, einschließlich des Länder-Benchmarkings, WTO-kompatibel sei. Zu den Fragen der Bundesregierung, inwieweit Gebiete mit sehr geringem Entwaldungsrisiko und entsprechende Jurisdiktionen für eine vereinfachte Anwendung in der EUDR verankert werden könnten, legten WTO-Experten und der Juristische Dienst der Europäischen Kommission in der Sitzung am 3. März 2022 ihre Argumentationsketten für eine WTO-konforme Gestaltung der EUDR mündlich dar.
In den Darstellungen seien auch die Antworten auf die Fragen der EU-Mitgliedstaaten enthalten gewesen, wie Vereinfachungen für Gebiete mit sehr geringem Entwaldungsrisiko in die EUDR aufgenommen werden könnten. „Im Ergebnis wurden alle WTO-rechtlich möglichen Erleichterungen in den Rechtstext aufgenommen“, heißt es in der Antwort. Die Darstellungen der Europäischen Kommission seien seitens des Juristischen Dienstes des Rates bestätigt worden.