Hohe Erwartungen in Verlängerung der Mietpreisbremse
Berlin: (hib/HLE) Zum Schutz der Wohnungssuchenden vor überproportionalen Mietsteigerungen bei der Wiedervermietung von Wohnraum in angespannten Wohnungsmärkten setzt die Bundesregierung besonders auf zwei Gesetzesvorhaben. In einer Antwort der Regierung (20/14202) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/13895) wird auf den Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und auf den Gesetzentwurf zur Stärkung der Integrierten Stadtentwicklung verwiesen. Zu den darin enthaltenen Maßnahmen gehören neben der Verlängerung der Mietpreisbremse auch die Verlängerung des Umwandlungsschutzes sowie der Verordnungsermächtigung der Länder zur Bestimmung angespannter Wohnungsmärkte, in denen Instrumente wie das Baugebot eingesetzt werden könnten. In der Antwort heißt es auf Fragen nach der Mietentwicklung in Bayern, der Freistaat Bayern habe die Mieterschutzverordnung zum 1. September 2023 um fünf Gemeinden erweitert. Damit lägen 208 bayerische Kommunen im Geltungsbereich von Mietpreisbremsen- und Kappungsgrenzenverordnung. Die Antwort enthält zudem Angaben zur Mietpreisentwicklung in bayerischen Gemeinden.