FDP legt „Kostenrechtsänderungsgesetz 2025“ vor
Berlin: (hib/SCR) Die FDP-Fraktion hat den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts“ (20/14264) vorgelegt. Mit dem „Kostenrechtsänderungsgesetz 2025“ will die Fraktion die entsprechenden Gebührensätze erhöhen. Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass die Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) und die Honorarsätze nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) für Sachverständige und Sprachmittler zuletzt Anfang 2021 erhöht worden seien.
Im RVG will die Fraktion zum einen auf strukturelle Verbesserungen im anwaltlichen Vergütungsrecht setzen, zum anderen sollen Gebühren linear erhöht werden. In der JVEG sollen neben der Erhöhung der Vergütung zudem Entschädigungsregelungen überarbeitet werden. Auch die Vergütung für Verfahrensbeistände in familiengerichtlichen Verfahren soll laut Entwurf erhöht werden.