19.12.2024 Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen — Gesetzentwurf — hib 887/2024

SPD und Grüne wollen die Mietpreisbremse verlängern

Berlin: (hib/HLE) Zur Verlangsamung des Mietenanstiegs soll die Mietpreisbremse noch einmal bis zum Jahr 2029 verlängert werden. Dies sieht ein von den Koalitionsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam eingebrachter Gesetzentwurf (20/14238) vor. Zudem wird der Anwendungsbereich der Mietpreisbremse auch auf Wohnungen ausgedehnt, die nach dem 1. Oktober 2014 und bis zum 1. Oktober 2019 erstmals genutzt und vermietet wurden, um die dämpfende Wirkung der Mietpreisbremse auf die Miethöhen in angespannten Wohnungsmärkten zu unterstützen.

Zur Begründung schreiben die Koalitionsfraktionen, die Energiekosten und die Inflation seien insgesamt stark angestiegen. Mieterinnen und Mieter müssten einen zunehmend größeren Anteil ihres Einkommens für Lebenshaltungskosten und die Mietnebenkosten der Wohnung ausgeben. Hohe Wiedervermietungsmieten würden insbesondere Menschen mit niedrigem und durchschnittlichem Einkommen, vor allem Familien mit Kindern, vor zusätzliche finanzielle Herausforderungen bei der Wohnungssuche stellen. Folge sei eine Verdrängung eines Teiles der Wohnbevölkerung aus ihren angestammten Wohnquartieren. Um Zugang zu bezahlbarem Wohnraum für alle zu sichern, bedürfe es daher flankierender Maßnahmen im sozialen Mietrecht.

Zu den Erfahrungen mit der Mietpreisbremse heißt es in dem Entwurf, diese habe den Mietenanstieg in den durch die Landesregierungen durch Rechtsverordnung festgelegten Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten moderat verlangsamt. „Die Mietpreisbremse wirkt zielgerichtet dort, wo besonders starke Mietenanstiege - von jährlich über 3,9 Prozent - vorliegen und nicht in anderen Marktsegmenten“, schreiben die Koalitionsfraktionen. Die Verlängerung der Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 wird auch unter Berücksichtigung der Grundrechte der Vermieter als angemessen bezeichnet.