18.12.2024 Kultur und Medien — Ausschuss — hib 883/2024

Diversitätsbeirat aus der Filmförderungs-Novelle gestrichen

Berlin: (hib/AW) Bei der Filmförderungsanstalt (FFA) wird nun doch kein Diversitätsbeirat eingerichtet, der die FFA bei den Themen Diversität, Geschlechtergerechtigkeit, Inklusion und Antidiskriminierung beraten soll. Dies beschloss der Kulturausschuss am Mittwoch durch die Annahme eines entsprechenden Änderungsantrags der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/12660) zur Novellierung des Filmförderungsgesetzes (FFG). Den geänderten Gesetzentwurf billigte der Kulturausschuss mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP gegen das Votum der CDU/CSU- und der AfD-Fraktion sowie der Gruppe Die Linke.

Der Kulturausschuss hatte den Gesetzentwurf bereits in seiner Sitzung am 6. November dieses Jahres in einer geänderten Fassung gebilligt. Doch nach dem Scheitern der Regierungskoalition waren erneut Änderungen notwendig geworden, um eine Mehrheit im Bundestag sicherzustellen. Deshalb überwies das Plenum den Gesetzentwurf am Mittwoch in der zweiten Lesung zur erneuten Befassung in den Kulturausschuss zurück. Der erneut geänderte Entwurf soll nun am Donnerstag vom Plenum in dritter Lesung beraten und beschlossen werden.

Eine weitere Änderung nahm der Ausschuss an den Regelungen zu den Medialeistungen vor. Entgegen der ursprünglichen Fassung des Gesetzentwurfs sollen öffentlich-rechtliche und private Fernsehsender weiterhin einen Teil der an die FFA zu zahlenden Filmabgabe durch Medialeistungen in Form von Werbezeiten für Kinofilme ersetzen können. Dieses Recht soll auch Streaming-Anbietern eingeräumt werden. Allerdings soll dies nur noch zu 15 Prozent und nicht mehr zu 40 Prozent der Filmabgabe möglich sein. In der durch den Ausschuss am 6. November geänderten Fassung war der Anteil zunächst sogar auf 12,5 Prozent gesenkt worden.

Der CDU-Abgeordnete Marco Wanderwitz betonte in der Sitzung des Kulturausschusses, dass die Unionsfraktion der FFG-Novelle nicht zustimmen könne. So habe die Bundesregierung die für die geplante große Reform der Filmförderung in Aussicht gestellten Gesetzentwürfe für ein Steueranreizmodell für Produzenten und die Investitionsverpflichtung für Streamingdienste nie vorgelegt.

AfD und Linke kritisierten scharf das Verfahren der Beratungen im Ausschuss. Der erneute Änderungsantrag sei viel zu kurzfristig vorgelegt worden. An einer solchen Beratung beteilige man sich nicht, führten Martin Erwin Renner (AfD) und Jan Korte (Linke) übereinstimmend aus.

SPD und Grüne zeigten sich unglücklich über die erneuten Änderungen an dem Gesetzesvorhaben. Michael Sacher (Grüne) kritisierte die Streichung des Diversitätsbeirates. Dies sei ein „Schlag ins Gesicht“ großer Teile der Bevölkerung. Man sei aber zum Kompromiss bereit gewesen, weil es fatal gewesen wäre, das Gesetzesvorhaben ganz fallen zu lassen. In diesem Sinne äußerte sich auch Michelle Müntefering (SPD). Für die FDP erklärte Anikó Glogowski-Merten, das Gesetz sorge für weniger Bürokratie und mehr künstlerische Freiräume für die Filmbranche.

Die FFG-Novelle sieht eine Stärkung der FFA vor. Sie soll in Zukunft sowohl für die abgabenfinanzierte Filmförderung als auch für die kulturelle und jurybasierte Filmförderung verantwortlich sein. Zudem ist eine weitestgehende Automatisierung der Produktions- und Verleihförderung vorgesehen. Über die Förderung soll ein Referenzmodell entscheiden, das auch die wirtschaftlichen und kulturellen Erfolge früherer Filmproduktionen berücksichtigt. Auch die Kinoförderung soll teilautomatisiert werden.