FDP will Solidaritätszuschlag in zwei Schritten abschaffen
Berlin: (hib/HLE) Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes zur vollständigen Befreiung der Wirtschaft und der Bürgerinnen und Bürger vom Solidaritätszuschlag (20/14254) eingebracht. Das „Solidaritätszuschlagbefreiungsgesetz“ sieht eine Abschaffung des Zuschlags in zwei Stufen vor. Bereits zum 1. Januar 2025 soll der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf 3,0 Prozent der Bemessungsgrundlage reduziert werden. Um Belastungssprünge zu mildern, die bei Überschreiten der Freigrenze auftreten, soll zugleich auch die Grenzbelastung reduziert werden. Zum 1. Januar 2027 soll der Solidaritätszuschlag vollständig abgeschafft werden. Durch die frühzeitige gesetzliche Regelung der vollständigen Abschaffung entstehe zusätzliche Planungs- und Investitionssicherheit, schreibt die FDP-Fraktion.
Zur Begründung heißt es, spätestens mit dem Auslaufen des zur Vollendung der deutschen Einheit aufgelegten Solidarpakts II im Jahr 2019 sei jegliche Begründung für die Erhebung des Solidaritätszuschlags entfallen. Die weitere Erhebung dieser Sondersteuer sorge für eine ungerechtfertigte Mehrbelastung von Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Kapitalanlegern und Leistungsträgern im Angestelltenverhältnis. Damit sei der Solidaritätszuschlag de facto eine Sondersteuer auf Qualifikation, Bereitschaft zum unternehmerischen Risiko und auf die Investitionsfähigkeit deutscher Unternehmen und Privatanleger.
Wie die FDP-Fraktion weiter schreibt, befindet sich die deutsche Industrie seit Ende 2017 in der Rezession. Verschiedene Faktoren hätten zum Absturz Deutschlands in unterschiedlichen Standortrankings beigetragen. Ein zentrales Problem sei der Fachkräftemangel. Bei der Anwerbung gut qualifizierter ausländischer Fachkräfte seien die Höhe der Besteuerung und die Komplexität des Steuer- und Abgabensystems ein wichtige Entscheidungskriterien. „Die im internationalen Vergleich zu hohe Besteuerung in Deutschland hält somit derzeit viele ausländische Fachkräfte von der Migration in den deutschen Arbeitsmarkt ab“, argumentiert die FDP-Fraktion. Und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts sowie als Anreiz für Innovation und Produktivitätssteigerungen seien Steuersenkungen das geeignete Mittel.
Die Absenkung des Solidaritätszuschlags im ersten Schritt um 2,5 Prozentpunkte werde voraussichtlich zu einem Rückgang der Einnahmen um 4,5 Milliarden Euro auf 8,6 Milliarden Euro im Jahr 2025 und um fünf Milliarden Euro auf 8,1 Milliarden Euro im Jahr 2026 führen. Nach vollständiger Abschaffung des Solidaritätszuschlags im zweiten Schritt werde es ab dem Jahr 2027 keine Einnahmen mehr geben.