Anhörung zur Organspendereform beschlossen
Berlin: (hib/PK) Der Gesundheitsausschuss hat sich mit dem fraktionsübergreifenden Gruppenantrag zur Organspende befasst. Der Ausschuss beschloss nach einer ausführlichen Beratung am Mittwoch eine Expertenanhörung zu dem Gesetzentwurf (20/13804). Ein Termin steht noch nicht fest.
In der Aussprache zuvor wurden verschiedene Fragen zur geplanten Gesetzesänderung gestellt. Dabei ging es unter anderem um die Rechte der Angehörigen eines potenziellen Organspenders und das Online-Register zur Dokumentation der Erklärung zur Organspende.
Mit der Änderung des Transplantationsgesetzes wollen die Abgeordneten der fraktionsübergreifenden Gruppe die sogenannte Widerspruchsregelung bei der Organspende einführen. Die Zahl der Organspender reiche nicht aus, um den Bedarf an Spenderorganen zu decken, heißt es zur Begründung in dem Gesetzentwurf.
Künftig sollen dem Entwurf zufolge als Organ- und Gewebespender nicht nur Personen infrage kommen, die in eine Organ- oder Gewebeentnahme eingewilligt haben, sondern auch solche, die einer Organ- oder Gewebeentnahme nicht ausdrücklich widersprochen haben.
Ergebe die Auskunft aus dem Online-Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende, dass der mögliche Spender dort keine Erklärung registriert habe, und liege dem Arzt kein schriftlicher Widerspruch des möglichen Spenders vor und sei im Gespräch mit Angehörigen auch diesen kein entgegenstehender Wille bekannt, sei eine Organ- oder Gewebeentnahme zulässig, heißt es im Entwurf.
Mitberaten wurde im Ausschuss ein Gesetzentwurf des Bundesrates mit gleicher Zielsetzung (20/12609). Auch die Länderkammer will die Widerspruchsregelung einführen, um zu mehr Spenderorganen zu kommen.