17.12.2024 Klimaschutz und Energie — Gesetzentwurf — hib 871/2024

Bundesregierung verspricht Schutz vor Strompreisschwankungen

Berlin: (hib/MIS) Die Bundesregierung will Verbraucher besser vor Strompreisschwankungen schützen. Zu diesem Zweck will sie mit dem Entwurf eines „Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung“ (20/14199) die Regelungen der Richtlinie (EU) 2024/1711 in nationales Recht umsetzen. So sollen unter anderem Regelungen für Verträge mit Festpreistarifen aufgenommen und Energielieferanten verpflichtet werden, angemessene Absicherungsstrategien zu entwickeln. Darüber hinaus sollen Regelungen zum sogenannten „Energy Sharing“ sowie Regelungen im Bereich des Netzanschlusses, insbesondere zu flexiblen Netzanschlussvereinbarungen, in das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) aufgenommen werden.

Neben dieser Umsetzung von Unionsrecht sollen weitere Regelungen im Bereich des Netzanschlusses, einschließlich neuer Informationspflichten der Netzbetreiber sowie Vorgaben zur Standardisierung und Digitalisierung des Netzanschlussprozesses aufgenommen werden, mit dem Ziel, den Anschluss, insbesondere von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien und weiteren Energiewendetechnologien zu beschleunigen.

Um den Herausforderungen temporärer Erzeugungsüberschüsse zu begegnen, enthält der Entwurf Regelungen, die die Flexibilität im Stromsystem erhöhen sollen. Durch eine gestärkte Marktintegration und ein intelligenteres Stromsystem durch mehr Digitalisierung soll der Weg frei gemacht werden, das Ziel eines Anteils von 80 Prozent erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch im Jahr 2030 sicher und bezahlbar erreichen zu können.

Für den Bundeshaushalt entstehen dem Entwurf zufolge durch dieses Gesetz zusätzliche Ausgaben in Höhe von jährlich 12,02 Millionen Euro sowie einmalig 2,86 Millionen Euro. Für die Realisierung der neu in den Bundesbedarfsplan aufgenommenen Netzausbauvorhaben werden den Übertragungsnetzbetreibern schätzungsweise Kosten in Höhe von 45,9 Milliarden Euro als einmalige Investitionsausgaben über einen mehrjährigen Zeitraum entstehen.