09.12.2024 Auswärtiges — Antrag — hib 854/2024

Fortsetzung des Bundeswehreinsatzes im Mittelmeer

Berlin: (hib/AHE) Die Bundeswehr soll ihre Beteiligung an der „Nato-geführten maritimen Sicherheitsoperation Sea Guardian“ fortsetzen. Wie die Bundesregierung in einem Antrag (20/14046) schreibt, sollen dafür unverändert bis zu 550 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden können, um im Mittelmeerraum einen Beitrag zur Seeraumüberwachung, zum Lagebildaustausch, zum maritimen Kampf gegen den Terrorismus und zur Beschränkung des Waffenschmuggels im maritimen Umfeld zu leisten.

„Damit stärkt das Bündnis die maritime Sicherheit im Mittelmeer“, heißt es in der Vorlage. Für alle im Rahmen der Mission eingesetzten seegehenden Einheiten gelte zudem die völkerrechtliche Verpflichtung zur Hilfeleistung für in Seenot geratene Personen.

Das Einsatzgebiet umfasst den Angaben zufolge das Mittelmeer außerhalb der Küstenmeere, die Straße von Gibraltar und ihre Zugänge und den darüber liegenden Luftraum. „Ein Einsatz in Küstenmeeren erfolgt nur nach Zustimmung durch den jeweiligen Anrainerstaat und, sofern dieser nicht Mitglied der Nato ist, auf Beschluss des Nordatlantikrates und nach Zustimmung des Deutschen Bundestages.“

Rechtliche Grundlage seien unter anderem mehrere Nato-Beschlüsse seit Juli 2016 und die einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, insbesondere Resolution 2292 (2016) vom 14. Juni 2016, zuletzt verlängert durch Resolution 2733 (2024). Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für das bis Ende November 2025 befristete Mandat beziffert die Bundesregierung auf 0,9 Millionen Euro.