Umverteilung der Mittel zwischen den Jobcentern
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung verteidigt in einer Antwort (20/13881) auf eine Kleine Anfrage (20/13596) der Gruppe Die Linke die Anwendung eines „Problemdruckindikators“ in den Jobcentern. Dieser führe zu einer leichten Umverteilung zugunsten von Jobcentern mit schwierigen Arbeitsmarktlagen, um Chancengerechtigkeit für alle Leistungsberechtigten zu gewährleisten, betont die Regierung und erläutert weiter: „Der Problemdruck wird über die jeweilige Grundsicherungsquote approximiert. Diese berechnet sich als Anteil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigen an der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (zwischen 15 Jahren bis Regelrenteneintrittsalter) im Bereich des Jobcenters. Die Größe eines Jobcenters ist dabei kein direktes Verteilkriterium. Da aber das Budget und in der Folge auch die Größe des Jobcenters wesentlich von der Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigen bestimmt wird, ist die Grundsicherungsquote in kleineren Jobcentern in der Regel geringer.“
2022 seien auf diese Weise Mittel in Höhe von 142 Millionen Euro umverteilt worden, was in etwa 2,8 Prozent der insgesamt zu verteilenden Eingliederungsmittel entspreche. Es stimme, dass der Problemdruckindikator in der Regel große Jobcenter begünstige und kleinere Jobcenter weniger Mittel erhielten. Nicht zutreffend sei hingegen der durch Medienberichte erweckte Eindruck, dass letztere in der Folge systematisch zu wenig Mittel zugeteilt bekämen. „Eine Betrachtung der Ausgabequoten auf Ebene der Jobcenter über die letzten fünf Jahre zeigt, dass diese auch über die Zeit stark variieren. Lediglich 15 von 405 Jobcentern haben in diesem Zeitraum durchgehend weniger als 90 Prozent ihrer Mittel ausgegeben. Dass die in diesen Jahren grundsätzlich unveränderten Verteilkriterien also zu einer systematischen Fehlallokation geführt haben sollen, ist nicht ersichtlich“, schreibt die Regierung weiter.