AfD-Antrag zu sogenannter Krisenverordnung der EU vorgelegt
Berlin: (hib/STO) Um den Vorschlag für eine EU-Verordnung „zur Bewältigung von Krisensituationen und Situationen höherer Gewalt im Bereich Migration und Asyl“ geht es in einem Antrag der AfD-Fraktion (20/13910). Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, sich im sogenannten Trilog und im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren dafür einzusetzen, dass der Tatbestand „Instrumentalisierung von Migranten“ weiterhin eine Krisensituation auslöst und dies unter anderem anhand der Anzahl der Migranten und deren Integrierbarkeit festgestellt wird. Ebenso soll sich die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion dafür einsetzen, dass dies „auch in Fällen der Migrantenschleusung durch organisierte Kriminelle und durch humanitäre Hilfsaktionen gilt“ und in entsprechenden Artikeln der sogenannten Krisenverordnung geregelt wird.
Des Weiteren fordert die Fraktion die Bundesregierung in der Vorlage auf, sich dafür einzusetzen, dass es dem Rat auf Grundlage eines Antrags eines Mitgliedstaates zusteht, „eine Krisensituation im Wege eines Durchführungsbeschlusses“ festzustellen. Die Feststellung einer Krisensituation habe auf Ebene der Mitgliedstaaten zu verbleiben und könne nicht „an die abhängige Behörde Europäische Kommission delegiert“ werden„, heißt es dazu in der Vorlage ferner..