Wiederaufgreifensanträge zur Anerkennung als Spätaussiedler
Berlin: (hib/STO) Um „Wiederaufgreifensanträge“ zur Anerkennung als Spätaussiedler geht es in einem Antrag der AfD-Fraktion (20/13876). Danach soll das Bundesverwaltungsamt Antragstellern, die zwischen April 2022 und März 2023 einen ablehnenden Bescheid zur Anerkennung als Spätaussiedler erhalten haben, über die Möglichkeit eines formlosen Wiederaufgreifensantrags informieren, wenn der ablehnende Bescheid sich lediglich auf das sogenannte „Gegenbekenntnis“ gründete. Die Bundesregierung wird in dem Antrag aufgefordert, das Bundesverwaltungsamt entsprechend anzuweisen.
Der Fraktion zufolge haben Ausweis- und Personenstandsdokumente von Menschen deutscher Volkszugehörigkeit nach dem Bundesvertriebenengesetz, die in Ländern der ehemaligen Sowjetunion leben und als Spätaussiedler anerkannt werden wollen, in der Vergangenheit in zahlreichen Fällen eine andere Nationalität als die deutsche aufgewiesen. Dies sei in manchen Ländern gesetzlich vorgeschrieben oder aus politischen Gründen häufig unumgänglich gewesen.
Der Umstand eines in der Vergangenheit anderen Bekenntnisses als das deutsche habe seit Frühjahr 2022 durch eine „unangemessen restriktive Auslegung“ eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG 1 C 5.20) vom 26. Januar 2021 durch das Bundesverwaltungsamt, „in unzähligen Fällen zur Ablehnung der Anerkennung als Spätaussiedler“ geführt, schreibt die Fraktion des Weiteren. Danach hatte der Bundestag im Herbst 2023 eine Änderung des Bundesvertriebenengesetzes beschlossen und das Bundesverwaltungsamt am 4. Januar 2024 bekannt gegeben, die seit der Ankündigung einer Gesetzesänderung im März 2023 betroffenen Verfahren auf Anerkennung als Spätaussiedler zurückzustellen.
„Die Anträge werden jetzt ohne Weiteres von Amts wegen wieder aufgenommen und nach der neuen Rechtslage weiterbearbeitet oder entschieden“, zitiert die Fraktion das Bundesverwaltungsamt. Antragssteller, die zwischen April 2022 und März 2023 einen Ablehnungsbescheid erhielten, „müssten selbstständig aktiv werden, könnten aber ,mit guter Aussicht auf Erfolg einen förmlichen Wiederaufgreifensantrag stellen, wenn die Ablehnung allein darauf beruhte, dass eine förmliche Änderung der Nationalität nicht als Bekenntnis anerkannt wurde'“, heißt es in der Vorlage weiter.
Im ersten Halbjahr 2024 konnten danach 343 Wiederaufgreifensanträge entschieden werden, Bei den potenziell Anspruchsberechtigten für einen Wiederaufgreifensantrag könnte es sich den Abgeordneten zufolge indes „um eine vierstellige Anzahl Deutsche handeln, die 2022 und 2023 einen ablehnenden Bescheid erhalten haben und über die Möglichkeit, auf Antrag erneut entscheiden zu lassen, nicht informiert sind“. Sie müssten besser über ihr Recht informiert werden.